Dienstag, 18. Oktober 2016

Michael Naßhan: Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten

Michael Naßhan: Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten


BGH, Beschluss vom 16.07.2009, Az: IX ZB 219/08

Verletzt der Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten, so ist ein erneuter Antrags des Schuldners auf Restschuldbefreiung innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren unzulässig.